Die Berechnung Ihrer Scope-3-Emissionen anhand von Ausgaben ist eine effektive und effiziente Methode, um die indirekten Emissionen Ihres Unternehmens zu bewerten, bevor Sie tiefer eintauchen. Jedoch tragen nicht alle in Ihren ERP- oder Buchhaltungssystemen erfassten Ausgaben zu Ihrem CO2-Fußabdruck bei. Das Identifizieren und Ausschließen dieser irrelevanten Ausgaben gewährleistet die Genauigkeit Ihres Emissionsberichts.
Dieser Artikel skizziert die wichtigsten Ausgabenkategorien, die von Ihren Emissionsberechnungen ausgeschlossen werden sollten.
Ausgaben, die ausgeschlossen werden sollen
Die folgenden Ausgabenkategorien sollten beim Sammeln von Daten für Ihr auf Scope-3-Ausgaben basierendes Berichtswesen ausgeschlossen werden:
Elektrizität und energiebezogene vorgelagerte Emissionen: Diese werden bereits mit Aktivitätsdaten berechnet, wenn Sie Ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen buchen. Das Ausschließen dieser verhindert Doppelzählungen und erhöht die Genauigkeit.
Abschreibungen und Amortisationen: Diese nicht zahlungswirksamen Ausgaben entsprechen nicht dem direkten Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Organisationen müssen den vollen Preis des Anlageguts im ersten Jahr des Kaufs verbuchen.
Zahlungen im Auftrag anderer: Wenn Zahlungen im Auftrag anderer und mit deren Geld getätigt werden, können sie ausgeschlossen werden. Zu keinem Zeitpunkt hat das meldende Unternehmen Eigentum an diesen Zahlungen, und sie haben keine Auswirkungen auf seine Finanzdaten.
Die folgenden Finanztransaktionen, da sie nicht direkt zu den physischen Produktions- oder Verbrauchsprozessen beitragen, die Treibhausgase emittieren:
Nullbuchungen: Wenn Ausgaben null sind, werden die ausgabenbasierten Emissionen ebenfalls null sein.
Falschbuchungen: Buchungsfehler
Mitarbeitervergütung: Gehälter, Löhne und Boni
Interne Verrechnungen, Bankgebühren und Bestandsanpassungen.
Strafen, Bußgelder und Spenden.
Eigenkapitaltransaktionen: Die Transaktion ausschließen, aber die Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen einbeziehen.
Kreditrückzahlungen und Miete/Leasing
Steuern
Lizenzen: Zahlungen für die Nutzung von Patenten, Markenzeichen, Urheberrechten oder anderen Rechten des geistigen Eigentums. Diese Regel gilt jedoch nicht für Cloud-Dienste, die unter dem Kauf von Waren und Dienstleistungen verbucht werden sollten.
Rückerstattungen
Eine Rückerstattung selbst ist auch nicht mit Emissionen verbunden. Sie kann jedoch die Emissionen eines anderen verwandten Kaufs ändern oder auch nicht. Wenn die Rückerstattung eine Preiskorrektur ist, ist es gerechtfertigt, sie vom ursprünglichen Preis abzuziehen. Zum Beispiel wird eine Ware oder Dienstleistung im Voraus bezahlt, aber letztlich nicht geliefert, und daher wird eine teilweise oder vollständige Rückerstattung gewährt. Der Nettopreis ist daher eine bessere Basis für eine ausgabenbasierte Bewertung.
Wenn eine Rückerstattung die zugrunde liegende Aktivität nicht ändert, z. B. eine Rückerstattung für einen verspäteten Flug, der dennoch stattfand, oder eine teilweise Rückerstattung für ein Produkt, das nicht den Erwartungen entsprach, sollte dieser Service/das Produkt mit dem Originalpreis erfasst werden.